

Wir sind die Spezialisten rund um Schall-, Radon- und Feuchteschutz mit moderne Baustoffe aus Polyethylen.
Das radioaktive Edelgas Radon ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Etwa fünf Prozent der krebsbedingten Todesfälle in der Bevölkerung sind nach aktuellen Erkenntnissen auf Radon im Haus zurückzuführen. Wir sind die Spezialisten rundum Schall-, Radon- und Feuchteschutz. Mit moderne Baustoffe aus Polyethylen sorgen wir für schnelles effizientes und sicheres Bauen!
Laut einer Umfrage des Bundesamts für Strahlenschutz unterschätzen viele Menschen die Gefahr durch das radioaktive Radon im Haus. Nur knapp 23% aller Befragten machen sich Sorgen über Radon in der Umwelt und einen verlässlichen Radonschutz – obwohl es die größte Quelle für die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung ist. Radon im Haus ist nicht zu sehen, zu riechen oder zu schmecken. Nur durch eine Radonmessung lässt sich die Konzentration von Radon im Haus feststellen.
Die Produkte aus dem Hause Gefinex verhindern, dass Radon in Gebäude eindringt. Die Radonschutzfolie ist äußerst reißfest, sehr strapazierbar und lässt sich besonders leicht verlegen.
Schätzung der Radon-Konzentration im Boden für ein Raster von 3×3 Kilometern. Aussagen zu Einzelgebäuden können ausschließlich durch individuelle Messungen im jeweiligen Gebäude getroffen werden.
Das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ regelt auch den „Schutz vor Radon“. Seit 2019 wurde der Schutz vor hohen Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen ausgeweitet, damit langfristig kein Arbeitsplatz im Jahresmittel eine Radon-Konzentration von mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter aufweist.
„Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn 1. die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden …“
„Wer im Rahmen der baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind.“
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